Die Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der zentralen Unternehmensformen in der Schweiz und wird im Obligationenrecht (Art. 620–763 OR) geregelt. Sie kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Das Gesellschaftskapital wird dabei in Aktien aufgeteilt, die das Eigentum der Aktionäre repräsentieren.
Beliebte Wahl für KMU und Investoren
In der Schweizer Wirtschaft zählt die AG – gemeinsam mit der GmbH – zu den am häufigsten gewählten Rechtsformen. Ihre Struktur bietet sowohl für kleine und mittlere Unternehmen als auch für wachstumsorientierte Investoren attraktive Vorteile. Besonders hervorzuheben ist die beschränkte Haftung: Für die Verbindlichkeiten haftet ausschließlich das Gesellschaftsvermögen. Aktionäre riskieren lediglich das eingesetzte Kapital.
Gründungsprozess
Die Gründung erfolgt durch öffentliche Beurkundung und den Eintrag ins Handelsregister. Notwendig sind:
Genehmigung der Statuten
Bestellung des Verwaltungsrats
Festlegung des Aktienkapitals
Bei Bedarf: Einsetzung einer Revisionsstelle
Ein Aktionär genügt für die Gründung – dieser kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Bei mehreren Anteilseignern empfiehlt sich ein Aktionärsbindungsvertrag zur Regelung von Stimmrechten und Verkaufsmodalitäten.
Der Unternehmensname ist frei wählbar, muss sich jedoch klar von bestehenden Firmen abheben und den Zusatz „AG“ enthalten.
Aktienkapital – Mindestanforderungen
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 erforderlich (Art. 621 OR). Davon müssen mindestens:
CHF 50’000 einbezahlt sein (liberiert)
oder 20 % jeder gezeichneten Aktie (Art. 632 OR)
Das Kapital kann als Bareinlage oder in Form von Sacheinlagen (z. B. Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge) eingebracht werden.
Dienstleistungen
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Zweigniederlassung
Spinnereistrasse 5, 6020 Emmenbrücke
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Rechtsform mit Weitblick
Die Aktiengesellschaft (AG) – Ihre starke Basis für nachhaltiges Wachstum
Begrenzte Haftung:
Aktionäre haften ausschliesslich mit ihrem eingebrachten Kapital. Beachten Sie jedoch, dass Mitglieder der Geschäftsleitung (Verwaltungsrat oder Geschäftsführung) unter Umständen mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können, falls Fahrlässigkeit oder strafbares Verhalten vorliegt.
Diskretion:
Die Eigentümerstruktur bleibt nicht öffentlich sichtbar, da Aktionäre nicht im Handelsregister eingetragen werden. Dies erleichtert auch den Verkauf der Gesellschaft.
Sozialleistungen:
Aktionäre, die aktiv im Unternehmen mitarbeiten, gelten als Angestellte und profitieren von obligatorischen Sozialversicherungen.
Flexibilität beim Firmennamen:
Der Geschäftsname kann frei gewählt werden, sofern er einzigartig ist und den Zusatz „AG“ enthält.
Steuervorteile:
Durch die Aufteilung der Gewinne kann die Steuerprogression vermieden werden. Zudem sind Kapitalgewinne steuerfrei.
Gestaltungsmöglichkeiten für Gründer:
Durch Stimmrechtsaktien, Aktienbindung (Vinkulierung) oder eine gezielte Verteilung der Aktien innerhalb des eigenen Netzwerks können Gründer Einfluss auf die Gesellschaft sichern.
Höheres Mindestkapital:
Die Gründung einer AG erfordert ein Mindestkapital von CHF 100’000, von dem mindestens CHF 50’000 einbezahlt werden müssen. Dies ist höher als bei anderen Rechtsformen wie der GmbH.
Höhere Gründungskosten:
Die Gründung einer AG ist im Vergleich zu anderen Rechtsformen teurer, da sie eine notarielle Beurkundung, die Erstellung von Statuten sowie die Eintragung ins Handelsregister erfordert.
Doppelbesteuerung:
Gewinne der AG werden sowohl auf Ebene der Gesellschaft (Ertrag und Kapital) als auch auf Ebene der Aktionäre (Dividenden und Vermögen) besteuert. Diese Doppelbesteuerung ist ein wesentlicher Nachteil.
Strenge gesetzliche Vorgaben:
Bilanzierungsvorschriften: Die AG ist verpflichtet, gesetzliche Reserven zu bilden und Maßnahmen bei Überschuldung oder Kapitalverlust zu ergreifen (gemäß Art. 725 OR). Berichtspflichten: Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse und Protokolle müssen regelmäßig erstellt und vorgelegt werden.
Hoher Verwaltungsaufwand:
Die AG muss eine Generalversammlung, eine Revisionsstelle (sofern nicht befreit) und regelmässige Protokollführungen organisieren. Dies ist mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden.