Die Aktiengesellschaft (AG)
Die Einzelfirma ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmensgründungen in der Schweiz. Sie eignet sich besonders für natürliche Personen, die alleine eine kaufmännische Tätigkeit ausüben wollen. Häufig wählen Architekten, Handwerker, Ärzte, Anwälte und lokale Gewerbetreibende diese flexible und unkomplizierte Form der Selbstständigkeit.
Vorteile der Einzelfirma
Einfache Gründung: Kein Startkapital notwendig
Schnelle Eintragung: Handelsregistereintrag nur ab CHF 100’000 Umsatz erforderlich
Volle Kontrolle: Der Inhaber trifft alle Entscheidungen selbst
Steuerliche Vorteile: Keine Doppelbesteuerung des Gewinns
Voraussetzungen & Name
Der Firmenname muss den Familiennamen der Unternehmerin oder des Unternehmers enthalten. Zusätzliche Fantasie- oder Sachbezeichnungen sind zulässig, aber nicht alleinstehend verwendbar. Mit dem Eintrag ins Handelsregister ist der Name rechtlich geschützt, und es besteht Konkursbetreibungspflicht.
Sozialversicherungen
Gründerinnen und Gründer einer Einzelfirma gelten als selbstständig Erwerbende. Sie müssen ihre Altersvorsorge, Unfall- und Krankenversicherung eigenverantwortlich regeln. Der AHV-Status wird durch einen Antrag bei der zuständigen Ausgleichskasse oder durch die Suva (je nach Branche) geprüft.
Buchhaltung
Umsatz < CHF 500’000: Vereinfachte Buchhaltung (Einnahmen, Ausgaben, Vermögen)
Umsatz ≥ CHF 500’000: Pflicht zur doppelten Buchführung gemäss OR Art. 957 ff.
Unterstützung durch Fidusmart
Mit Fidusmart profitieren Sie von kompetenter Beratung und effizienter Unterstützung bei der Gründung Ihrer Einzelfirma. Wir begleiten Sie von der Anmeldung bei der AHV bis hin zur korrekten Buchhaltung – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Dienstleistungen
Contacts
Hauptsitz
Bahnhofstrasse 10, 6300 Zug
Zweigniederlassung
Spinnereistrasse 5, 6020 Emmenbrücke
Haben Sie Fragen?
+41 41 556 83 00
info@fidusmart.ch
Einzelfirma gründen in der Schweiz
Schnell, unkompliziert & persönlich begleitet
Freiheit:
Grosse unternehmerische Freiheit
Kapital:
Ein Einzelunternehmen kann – zumindest theoretisch – ohne Kapital gegründet werden. In der Realität wird aber ein gewisses Mindestbetriebskapital erforderlich sein
Steuern:
Keine steuerliche Doppelbelastung von Unternehmens- und Unternehmereinkommen resp. – vermögen. Tendenziell fahren Einzelunternehmende deshalb steuerlich gesehen günstiger
Gründung:
Keine Formalitäten, wenig Gebühren (nur für einen allfälligen Eintrag ins Handelsregister)
Verwaltungsaufwand:
Kein erhöhter Aufwand wie bei AG oder GmbH
Haftung:
Inhaberin und Inhaber haften mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen
Publizität:
Besitzverhältnisse bekannt (im Gegensatz zu AG)
Geschäftsname:
Nicht frei wählbar, Name des Inhabers zwingend im Geschäftsnamen enthalten
Bilanzierungsvorschriften:
Im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen unterstehen zwar der Buchführungspflicht, die Kriterien sind jedoch weniger streng als bei der AG und GmbH
Steuern:
Keine getrennte Besteuerung von Geschäfts- und Privateinkommen und -vermögen. Nachteile bei der Progression, da Gesamteinkommen auf privater Steuerrechnung
Betreibung auf Konkurs:
Strenge Betreibungsart auf das Gesamtvermögen des Schuldners (sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist)